Kurzinformationen zum Nachteilsausgleich
Im Moment gibt es ganz viele Fragen und Anliegen bezüglich schulischer Fertigkeiten.
Die Fragen beziehen sich vielfältig auf die Lese-Rechtschreib-Fähigkeit.
Biete den Eltern aller zu behandelnden Kindern eine besondere Beratung an.
Ihr könnt euch immer und zu jeder Zeit bei mir melden.
Diese von mir zusammengetragenen Informationen ersetzen keine
„direkte Beratung“
mit einem Facharzt, einer Lehrkraft oder einem Therapeuten.
Bitte meldet euch bei mir, falls ihr Fragen habt und seht dies nur als eine Kurzinformation und Gesamtübersicht an !
Nachteilsausgleiche können nur zielgleich unterrichteten Schülerinnen und Schülern gewährt werden!
Kürzel der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte:
ESE -> Emotional-soziale Entwicklung SQ -> Sprache
HK-> Hören u. Kommunikation SH -> Sehen
KME -> körperlich-motorische Entwicklung
ASS -> Autismus-Spektrum-Störung (kein eigenständiger Förderschwerpunkt)
LRS -> Lese-Rechtschreib-Schwäche – Legasthenie
Alle ärztlichen Diagnosen
unterliegen in geregelter Weise, vielfältigen und genauen Richtlinien,
die mit ihrem jeweiligen und eindeutigen Diagnoseschlüssel
in der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international festgelegt sind.
Dort ist die Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) unter dem Oberbegriff „umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten“ zu finden.
Die Definition der ICD-10 besagt, dass die Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb nicht auf mangelnde Übung oder Beschulung, auf Krankheiten, Verletzungen oder mangelnde Intelligenz zurückgeführt werden können.
Der Begriff „umschrieben“ bedeutet,
dass es sich nicht um eine allgemeine Lernschwäche handelt,
sondern eng auf bestimmte Bereiche (hier: Lesen und Schreiben)
begrenzt ist.
Daraus ergibt sich,
dass nicht alle Probleme im
Lesen und Schreiben
zwangsläufig als Legasthenie
zu
bezeichnen sind.
Vielmehr bedarf es dazu einer umfassenden Diagnose.
In der Praxis muss daher zusätzlich zur Überprüfung
der
Rechtschreib- und Leseleistung
auch ein
Intelligenztest
durchgeführt werden.
Zeigt sich, dass die Lese-/Rechtschreibleistung deutlich von der Gesamtbegabung abweicht,
spricht man von einer Legasthenie bzw. Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Diskrepanz Kriterium).
Dieses Diskrepanz Kriterium ist nicht unumstritten.
Hier nun die Kurzübersicht!
Handlungsfelder |
Maßnahmen |
Räumliche Bedingungen
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-separater Arbeitsplatz oder Raum(ASS, ADHS, ESE) -mit Sichtblende abgetrennte Arbeitsecke oder Tischfläche (ASS, ADHS, ESE) -individuelle Organisation von Arbeitsplätzen (KME, SH, HK, ESE, ASS) -Reduzierung von Nachhall, Vermeidung von Stör Lärm (HK) -Prüfung von Lichtverhältnissen/ hell, wenig Blendung (SH, HK)
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Zeitliche Bedingungen |
-verlängerte Arbeitszeiten bei schriftlichen Leistungsnachweisen (LRS, SQ, SH, KME) -Gewährung von Unterbrechungen und Pausen (ASS, ADHS, ESE, SH, KME) |
Technische Hilfsmittel |
-Bedeutungswörterbuch, Nachschlagwerke-Lesegerät ( LRS) -Diktiergerät (LRS) -PC (KME, LRS, SH) -elektronische Kommunikationshilfen wie FM –Anlage (frequenzmodulierte Funksignale), Schüler-oder Lehrermikrofone(HK) -Visualisierungshilfen (HK) -Leselupe (SH) |
Personelle Hilfen |
-feste Ansprechpartner / Lernberater-Assistenz, z.B. bei der Arbeitsorganisation-Einsatz eines Integrationshelfers-Einsatz eines Gebärdendolmetscher (HK)
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Aufgabenstellungen
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zusätzliche Strukturierung -Druckschrift, möglichst serifenlos und ab Gr. 12, nicht doppelseitig, längere Texte als Datei geben (SH) -vergrößerte Schrift (LRS, SH) -Abgrenzung von Sinneinheiten (LRS, SH) -Einzelaufgaben auf separaten Blättern (LRS, SH)zusätzliche Erklärungen -Arbeitsschritte durch Zusatzfragen verdeutlichen (SQ, SH, HK, ASS) -Begriffe klären (SQ, LRS, HK)-Aufgaben vorlesen (LRS, ADHS)Modifizierung-von Inhalten (nur bei HK, SH, ASS / Gleichbehandlungsgrundsatz!) -von Sachaufgaben (bei ASS sachbezogene statt sozialer Kontexte) -des Umfangs, z.B. Verzicht auf Ab-und/oder Mitschriften (LRS, KME, SH) -des Umfangs, z.B. Verkürzung von Texten (LRS, SQ, ADHS, ESE) Alternative Aufgabenpräsentationen-visuell, auditiv, audiovisuell-individuelle Angebote in speziellen Unterrichts-fächern (ASS, HK, SH, KME, ESE)
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Bewertungen
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Grundsätzlich möglich: bei Handicap im mündlichen Bereich schriftliche oder praktische Aufgabe, bei Handicap im schriftlichen Bereich mündliche oder praktische Aufgaben stellen. Mathematik-bei geometrischen Zeichnungen oder beim Schriftbild Toleranzbereiche einplanen (ASS, KME, SH)-individuelle Rechenwege, die zum richtigen Ergebnis führen, akzeptieren(ASS) -gegebenenfalls Multiplikationstabellen u.ä. akzeptieren, sofern Multiplikation nicht Gegenstand der Überprüfung ist (ASS) Deutsch-Gedichte usw. außerhalb des Klassenraums vortragen lassen(SQ, ASS)-Rechtschreibleistung nicht bewerten (LRS)-Regelkarten als Rechtschreibhilfe einsetzen(LRS, ASS)-Berücksichtigung der individuellen Weltsicht bei Aufsätzen (ASS) |
Prüfungen |
-Schriftliche Prüfungen ersatzweise zu mündlichen Prüfungen -Prüfungsaufgaben sukzessive vorlegen -separaten Raum nutzen -Gewährung von Unterbrechungen und Auszeiten-Verzicht auf Teilnahme an Gruppenprüfungen (ASS) |
Quellen:
Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I –Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen, MSW des Landes NRW, Dezember 2016
Formen des Nachteilsausgleichs bei ASS, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz 2009
Checkliste: Auflistung der Nachteilsausgleiche, Schulleitung online
Gemeinsames Lernen
im Förderschwerpunkt HK,www.lwl.org/LWL/Jugend/Schule
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