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Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz



Teilhabe...

Wo fängt Teilhabe an?

Hat Teilhabe einen Anfang?

Gibt es Grenzen?


Es gibt Kinder und Erwachsene, die von Behinderung betroffen sind.

Es gibt Menschen mit seelischen, geistigen, körperlichen, genetischen Behinderungen und ggf. belastet durch todbringende Erkrankungen.

Ein mancher schafft es, sich nach außen mitzuteilen,

ein mancher schafft dies nicht mehr.

Ein mancher kann ein Konto verwalten,

ein mancher schafft dies nicht mehr.

 


Kinder, die eine körperliche, psychische, ggf. seelische Beeinträchtigung haben,

sehen das Licht am Ende des Tunnels nicht.

Kinder die betroffen sind, werden nicht mehr beschult.

Es gibt Kinder, bei denen Entwicklung möglich ist, jedoch das System streikt.

 



Haben Kinder mit einer Beeinträchtigung ein Recht auf Teilhabe?

Wer entscheidet, dass solch ein Kind ausgeschlossen wird?

Gibt es Grenzen der Teilhabe?

Gibt es besondere Bilder im Verhalten von Menschen, die Fachkräfte überfordern?


Welche Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit gibt es in Einrichtungen und im therapeutischem Kontext?

Wer berät hier wen im Rahmen des neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz?

 


Kinder, die im Rahmen ihrer herausfordernden Entwicklung Bedarf haben, werden aus unserem sozialem Kontext herausgezogen und aus alle Möglichkeiten der Teilhabe fern gehalten.


Dies muss beachtet werden und dafür setze ich mich ein!


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